Mähwiesen – wertvolle Schätze unserer Landschaft

Traditionelle Wiesenbewirtschaftung schafft artenreiche Lebensräume

Die kontroversen Debatten um die Nutzung und den Schutz von Flachlandmähwiesen veranlasste den Naturschutzbund (NABU), das Thema „magere Mähwiesen“ näher zu beleuchten und zu einem Informationstermin am 07. Mai in Sternenfels-Diefenbach auf die dortigen Wiesen einzuladen. Mit mehr als 40 Teilnehmenden war der NABU überwältigt vom Interesse an dem Thema. Thomas Köberle und Stefan Bosch erläuterten die Entstehung und die Bedeutung dieses Lebensraumes und diskutierten mit den Interessierten.

 

 

 

Die mageren Flachlandmähwiesen sind typische, das Landschaftsbild prägende Lebensräume in Süddeutschland. Rund 40 Prozent des deutschen Bestandes liegen in Baden-Württemberg und im Enzkreis finden sich besonders viele und gut ausgeprägte magere Mähwiesen. Entstanden sind sie durch die traditionelle, extensive Heuwirtschaft, die hier über Jahrhunderte betrieben wurde. Die im Frühling blumenbunten Wiesen sehen nicht nur attraktiv aus, sondern sind für sehr viele Blütenpflanzen, Insekten, Vögel und Säugetiere unersetzliche Lebensräume. Da dieser Lebensraumtyp neben den Obstbaumwiesen in unserer Region bis heute einen Schwerpunkt hat, können wir stolz darauf sein und tragen gleichzeitig eine besondere Verantwortung, ihn trotz veränderter Nutzungsbedingungen zu erhalten. Die Artenvielfalt und der Schutz unseres Klimas werden dadurch gefördert.

 

Um den aktuellen Bestand zu dokumentieren, werden vom Land diese besonderen Landschaftstypen erfasst und gemäß der europaweit geltenden Flora-Fauna-Habitat-(FFH) Richtlinie von 1992 geschützt. So soll der „Status quo“ erhalten und der schleichende Schwund gestoppt werden. Rund 6700 Hektar dieses naturschutzfachlich wertvollen Lebensraumes haben wir in den letzten 15 Jahren bereits nahezu unwiederbringlich verloren, weshalb von der EU gegen Deutschland auch ein „Vertragsverletzungsverfahren“ eingeleitet wurde. Ein Ziel ist es daher, auch auf kleinen Parzellen FFH-würdige Wiesenanteile vor einer Zustandsverschlechterung zu bewahren, denn der Erhalt bestehender magerer Mähwiesen ist viel sinnvoller und wesentlich einfacher als diesen Lebensraum an anderer Stelle als „Ausgleichsmaßnahme“ neu zu schaffen.

 

Bei zahlreichen Grundstücksbesitzenden sorgte jedoch dieses Vorgehen auf Obstbaumwiesen und anderen Grundstücken für Irritationen, Frust und Verärgerung. Daher stieß die kurzfristig vom Naturschutzbund organisierte Informationsveranstaltung auf großes Interesse und führte über 40 Personen auf FFH-Wiesen bei Diefenbach.

 

Besitzt eine Wiese die Einstufung als „FFH-Flachlandmähwiese“, so stellt dies eine Auszeichnung und ein Lob für eine bisher naturschutzfachlich sinnvolle Bewirtschaftung dar. Die Bewirtschaftenden haben über viele Jahre auf ihren Flächen einen Lebensraum geschaffen, in dem im Frühling Salbei, Hahnenfuß, Glockenblume, Knautie und Knöllchensteinbrech üppig blühen. Diese Blüten bilden die Lebensgrundlage für über 50 verschiedene Schmetterlingsarten und zahlreiche andere Insekten. Wo es blüht und summt, wurde alles richtig gemacht und die Flächen können auch weiterhin wie bisher bewirtschaftet werden. Der „neue Schutzstatus“ versucht lediglich, einer Verschlechterung vorzubeugen.

 

Für eine „ideale Bewirtschaftung“ der Mähwiese empfiehlt sich das Beachten einiger Empfehlungen. Entscheidend für die Pflanzenvielfalt ist die Mahd, insbesondere die Häufigkeit und die Mähzeitpunkte. Günstig ist eine nur zweimalige Mahd, jeweils im Juni und im September. Eine Ausmagerung erreicht man durch das Entfernen des Mähgutes, was für viele Grundstücksbesitzende ein Problem ist. Besonders in Hanglagen ist das Abräumen schwierig und für eine sinnvolle Verwendung bzw. fachgerechte Entsorgung des Mähgutes mangelt es an Möglichkeiten. Mulchen ist für die Artenvielfalt ungünstig. Allerdings zeigte der Erfahrungsaustausch, dass auch mit mehr Mähterminen und teilweisem Mulchen durchaus blütenreiche Wiesen erhalten werden können. Das Ergebnis zählt!

 

Auf Obstbaumflächen kann vor der Obsternte im Herbst unter den Obstbäumen gemäht werden, damit das Obst geschüttelt und aufgelesen werden kann. Gegen dieses sinnvolle Vorgehen ist nichts einzuwenden.

 

Pflanzungen von Obstbäumen sind auch weiterhin möglich, um abgängige Bäume zu ersetzen oder Bestände zu ergänzen. Eine Liste der anbauwürdigen Apfel-und Birnensorten für den Enzkreis ist über das Landwirtschaftsamt erhältlich.

 

Verzichtet werden sollte zum Erhalt der FFH-Wiesen auf Düngung, die Lagerung von Holz sowie anderweitige bzw. weitergehende Nutzungen und Umnutzungen.

 

Verständlicherweise wird es teilweise als ungerecht empfunden, dass ungünstig bewirtschaftete, wie z.B. stark gedüngte Wiesen nicht von den FFH-Bestimmungen betroffen sind, während die mit Aufwand und Mühe über Jahre entwickelten FFH-würdigen Flächen nun unter die Schutzbestimmungen fallen. Erleichtert wurde jedoch die Erkenntnis aufgenommen, dass die bisherige Bewirtschaftung, die ja zum Schutzstatus „FFH-Lebensraum“ geführt hat, beibehalten werden kann.

 

Weitere Informationen zu den Flachlandmähwiesen finden sich auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und des Landwirtschaftlichen Zentrums für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg (LAZBW).

 

 

 

Stefan Bosch, Sternenfels

 

Markus Pagel, NABU Bezirk Gäu-Nordschwarzwald

 

eine magere Flachland-Mähwiese - Foto: S. Bosch
eine magere Flachland-Mähwiese - Foto: S. Bosch