22.11.2023 - Die Stadt Altensteig plant ein Wohngebiet im Wald - ursprünglich im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, wodurch kein gesonderter Umweltbericht nötig war. Nachdem dieser Wweg nicht mehr möglich ist, wird nun versucht, mit nahezu den selben dürftigen Unterlagen das Baugebiet im Regelverfahren zu beschließen. Wir haben einige Punkte aufgedeckt, die nicht oder nicht schlüssig aufgearbeitet sind. Aufgrund der aktuellen Unterlagen ist ein rechtssicherer Beschluss des Baugebietes unserer Meinung nach nicht möglich.
17.05.2023 - Die Stadt Haiterbach plant ein großes Baugebiet inmitten von Streuobstflächen. Der Bestand ist nicht richtig bewertet und der Nachweis über den neu zu schaffenden Wohnraumbedarf ist nicht schlüssig dargelegt. Hier wiegt der Schutz der wertgebenden Streuobstflächen über dem Wunsch der Gemeinde nach weiteren Bauflächen.
17.05.2023 - Die Stadt Haiterbach plant ein weiteres großes Baugebiet inmitten von Streuobstflächen. Der Bestand ist nicht richtig bewertet und der Nachweis über den neu zu schaffenden Wohnraumbedarf ist abermals nicht schlüssig dargelegt. Hier wiegt der Schutz der wertgebenden Streuobstflächen über dem Wunsch der Gemeinde nach weiteren Bauflächen.
25.04.2023 - Gemeinsam mit dem BUND Nodrschwarzwald haben wir eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, in der wir auf die eklatanten Probleme der Entwässerung des Gebietes hinweisen. Nötige Unterlagen zur objektiven Beurteilung der Planung fehlen, sodass der Gemeinderat eigentlich mit den vorliegenden Infos nicht sachgerecht entscheiden kann. Die Planung nach § 13 b BauGB muss hier fachlich sehr kritisch diskutiert werden. Wir haben sie abgelehnt!
03.04.2023 - Ein Entsorgungsbetrieb soll sich in den Nagoldauen erweitern - auf einer ehemaligen Mülldeponie, eine möglicherweise gefährliche Altlast, die ständig ausgast. Aktuelle Untersuchungen zu den Gefahren für die Nagold und das angrenzende FFH-Gebiet liegen nicht vor. Eine Havarie oder der Brandfall wurde nicht betrachtet. An eine Sanierung der Altlasten, die sich im Eigentum der Stadt Bad Liebenzell befinden, wurde ebenfalls nicht gedacht.
Wir haben uns einer Stellungnahme des LNV angeschlossen.
Viele Uferbereiche der Nagold beherbergen eine artenreiche und üppige Vegetation- insbesondere im Frühling-, die großflächig für kommende Generationen erhalten werden sollte!
20.03.2023 - Um das Gewerbegebiet Egarten um 3,8 ha zu erweitern, soll ein Grünzug entfernt werden ohne dass der eigentliche Sinn dieses planungsrechtlich geschützten Streifens überhaupt betrachtet wird. Der 'Ausgleich' soll weit weg im Wald erfolgen - wieder ohne denn Sinn eines Grünzuges zu berücksichtigen.
01.03.2023 - Die erneute Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bad Teinach - Zavelstein, Neubulch und Neuweiler hat einige Änderungen, die wir -gemeinsam mit dem BUND Regionalverband Nordschwarzwald- genauer betrachtet haben. Große Themen sind hier der unreflektierte Flächenverbrauch, Bedarfsberechnungen auf 'historischen Grundlagen', hydrologische Themen und wenig Rücksicht auf naturschutzfachlich wertvolle Flächen. Die Stellungnahme ist recht umfangreich.
02.03.2023 - 1,8 km lang ist der Anschluss der PV Anlage. Der Schutz von tangierten geschützten Biotopen und Flächen muss noch definiert werden.
09.02.2023 - Zur Erweiterung des Freizeitgeländes 'Braunjörgen' soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Flächen des landesweiten Biotopverbundes wurden überplant, die Auswirkungen auf das angrenzende FFH-Gebiet wurden nicht betrachtet, der Artenschutz ist unzureichend behandelt.
09.06.2023 - Auch beim folgenden 'Änderungsaufstellungsbeschluss' waren die zentralen Probleme des Eingriffes in die Natur, in das FFH-Gebiet und in die mageren Flachland-Mähwiesen nicht behoben. Daher haben wir eine weitere Stellungnahme erarbeitet und das Vorhaben abgelehnt. Schade, dass die durchaus wertvolle Jugendarbeit des CVJM durch die mangelhafte Planung beeinträchtigt wird.
27.01.2023 - Der Eingriff in eine Streuobstwiese halten wir für nicht genehmigungsfähig, ein überplantes Grunstück ist bereits eine Ausgleichsmaßnahme für ein älteres Baugebiet, die geplanten Artenschutz-Ausgleichsmaßnahmen sind unseres Erachtens nach unzureichend.
06./07.02.2023 - Die Kernfläche des Biotopverbundes wurde hier überplant, wertgebende Artvorkommen nicht entsprechend berücksichtigt. Wir haben eine Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes und eine zum B-Plan in der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgegeben.
27.01.2023 - Flächen des landesweiten Biotopverbundes sowie eine magere Flachlandmähwiese wurde überplant, das Steinkauzvorkommen wurde nicht berücksichtigt und die als Ausgleich beschriebenen CEF (= vorgezogene-) -Maßnahmen sind nicht ausreichend definiert.
17.03.2022 - Der B-Plan Mittelfeld III 2019 hat uns sehr beschäftigt! Die ursprüngliche Ausgleichsplanung war nicht akzeptabel, was uns auch vom RP Stuttgart bestätigt wurde. Die Planung wurde daraufhin geändert. Das Vernichten des Streuobstbestandes wurde von uns als rechtswidrig kritisiert, eine Sichtweise, die die Untere Naturschutzbehörde im Kreis Calw jedoch nicht teilt.
Die Erlaubnis zwei größere Schuppen in das angrenzende Landschaftsschutzgebiet zu versetzen, wurde von uns ebenfalls stark kritisiert. Die Schuppen dienen keinem landwirtschaftlichen Betrieb und sind genehmigungsfähig, da sie das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen! Wir erhoben hier eine Fachaufsichtsbeschwerde, die jedoch abgewogen wurde. Unglaublich!
17.10.2022 - Hier war geplant, den Einzugsbereich einer 'Misse' (waldbestandenes Niedermoor) zu überbauen, ohne die hydrogeologische Situation überhaupt nur anzuschauen! Wir erkannten heftige Abwägungsmangel in der Planung.
Die nahegelegene Misse, als NSG geschützt, sollte nach dem Willen der Unteren Naturschutzbehörde bei der Planung berücksichtigt werden - immerhin sollen fast 2 ha Einzugsgebiet der Misse überbaut werden.
Die Gemeinde sah hier einfach keine Notwendigkeit und wiegte sich in Sicherheit, dass hier keine Beeinträchtigung der Schutzgebiete zu befürchten sei.
Über eine Umweltmeldung durch uns, wurde die Gemeinde vom Regierungspräsidium aufgefordert, ein hydrogeologisches Gutachten zu dieser Thematik erstellen zu lassen. Gemacht wurde eine oberflächliche 'Hydrogeologische Stellungnahme', die wir mit unserer Stellungnahme kommentierten.
09.12.2021 - Eine naheliegende Misse wird durch die Erweiterung des Gewerbegebietes gefährdet. Die Abwassersituation ist überhaupt nicht geklärt, heftige Eingriffe in den Wald und andere ungelöste Probleme.
03.2022 - Anfang März wurden bei einer Ortsbesichtigung heftige Umgestaltungsnaßnahmen in dem Bereich entdeckt. Wir haben daraufhin -gemeinsam mit dem BUND Nordschwarzwald- eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz gepaart mit einer Umweltmeldung an das Ministerium gestellt.
09.08.2022 - 20.07.2023 - Eine Lagerhalle für Autoakkumulatoren soll hier entstehen. Heftige Erdbewegungen auf über 450 m Länge, bis zu 7 m tief, bis 10 m hohes Gebäude in der Landschaft, ungeklärte Probleme im Brandfall. Über 6 ha Fläche im Wasserschutzgebiet Zone III sollen der Landwirtschaft entzogen und versiegelt werden. Wir haben eine Stellungnahme zum B-Plan und zur Änderung des Flächennutzungsplans abgegeben.
Aufgrund unserer Stellunngnahmen wurden einige Planänderungen durchgeführt und eine erneute Auslegung durchgeführt. Auch zur geänderten Planung haben wir uns geäußert - am 20.07.2023.
09.08.2022 - Lange über 12m hohe 'Gewerberiegel' sollen hier in die Landschaft gestellt werden, ohne dass deren Bedarf nachvollziehbar dargelegt wird. 5,7 ha wertvolle ortsnahe Ackerfläche werden unwiederbringlich verschwinden. Wir haben eine Stellungnahme zum B-Plan und zur FNP-Änderung abgegeben.
12.04.2022 - Im Jahre 2019 wurde in Würzbach ein problematischen B-Plan genehmigt, da dies die einzige Möglichkeit war, das Dorf weiter zu entwickeln: Das Baugebiet 'Nördlich der Waldstraße'. Waldumwandlung, heftige Einflüsse auf ein Feuchtgebiet mussten damals in Kauf genommen werden, da keine Alternativen vorhanden waren. Drei Jahre später wurde dann doch noch eine weitere Fläche gefunden: Das Baugebiet 'Nördliche Zavelsteiner Straße'. Hier ist der Würzach, der das Gebiet randlich durchfließt, nicht berücksichtigt, der vorgeschriebene Gewässerrandstreifen wird ignoriert, die Amphibienpopulation wird nicht berücksichtigt.
In der Abwägungstabelle wurden wir von der Gemeinde scharf kritisiert für unsere Stellungnahme:
'Auch der NABU muss sich an gesetzliche Regelungen halten. Es ist geradezu fahrlässig, wie der NABU versucht, politische Ziele im Rahmen eines rechtlich zulässigen Verfahrens zu torpedieren'
14.03.2022 - Durch diese Planung werden ca. 5660 m² des europaweit geschützten FFH-Lebensraumtyps ‚Magere Flachlandmähwiese‘ und etwa 3300 m² Streuobstwiese zerstört, die nach § 33a NatSchG einem Erhaltungsgebot unterliegen. Das Baugebiet wird teilweise außerhalb des im geltenden Flächennutzungsplan als Siedlungsgebiet ausgewiesenen Bereiches und im östlichen Randbereich in einem regionalen Grünzug geplant.
10.03.2022 - Fast drei ha Fläche , in der auch ca. 0,6 ha wertvoller alter Streuobstbestand vorhanden war, werden mit Einfamilienhäusern bebaut. Das Vorkommen von fast ausgestorbenen Fledermausarten beeindruckte bei der Planung überhaupt nicht. Durch das 'beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB' muss kein Umweltbericht angefertigt und der Eingriff in den Naturhaushalt nicht ausgeglichen werden. Hier wird die nachhaltige Schädigung unseres Naturhaushaltes gar finanziell belohnt! Wir wurden aufgrund unserer Stellungnahme mündlich mit 'rechtlichen Konsequenzen' bedoht. Die Stellungnahme wurde gemeinsam mit dem BUND Nordschwarzwald verfasst.
11.11.2020 - Die Nagoldtalstraße soll an mehreren Stellen dreispurig ausgebaut werden, um den 'psychischen Überholdruck der ausgebremsten Autofahrer' abzubauen und eine Teststrecke für autonomes Fahren zu erhalten.
Eine bunt zusammengstellte Aktionsbündnis wehrt sich gegen diese sinnfreie und teure Planung, hat ein Positionierungspapier erarbeitet und einen offenen Brief an das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur gesendet. Von der Planung wird bisher nicht abgesehen.